Eine Nachfrage bei regionalen Mitgliedorganisationen von Bio Suisse bestätigt, dass es unter den Landwirtinnen und Landwirten teilweise Unzufriedenheit wegen der Kosten durch die jährlichen Betriebskontrollen gibt. Wie setzen sich die Preise zusammen und wo liegt die Verantwortung für die Kosten?
Dass Beschwerden und Nachfragen über Kontrollkosten vorkommen, ist uns bekannt. Die Preise für die Kontrollen werden jedoch von den Kontrollstellen festgelegt, und wir als Bio Suisse haben darauf keinen direkten Einfluss.
Gäbe es Möglichkeiten, die Kontrollen und die Kosten zu optimieren?
Wir sind aktiv dabei, zu schauen, wo und wie wir einen Beitrag leisten können, um Voraussetzungen für eine Kostenoptimierung zu schaffen. Es gibt im Verband die Idee, die Frequenz der Knospe-Kontrollen für Betriebe ohne Beanstandungen von einmal pro Jahr auf einmal alle zwei Jahre zu reduzieren. Allerdings baut die Knospe-Kontrolle auf jener der Bioverordnung auf, und die müsste weiterhin jährlich durchgeführt werden. Das würde die Kosten nur sehr beschränkt senken. In diesem Zusammenhang müssen wir auch über die Glaubwürdigkeit der Knospe reden und die ist für viele einfach mit der Strenge der Kontrolle verbunden. Es könnte heikel sein, hier Abstriche zu machen. Aber ich stimme voll zu, dass wir herausfinden müssen, inwiefern wir die Produzentinnen und Produzenten bei den Kosten und beim Aufwand entlasten können.
In welche Richtung könnte das gehen?
Am meisten Potenzial hätte vermutlich, die Koordination mit den öffentlich-rechtlichen Kontrollen zu verbessern. Heute besteht die Kontrolle aus verschiedenen Teilen. Die Mitarbeitenden der Kontrollstellen überprüfen auch den ÖLN, Programme wie RAUS und viele andere. Aber das kommt sehr auf die kantonalen Landwirtschaftsämter an, was sie in welchem Umfang an die Biokontrollstellen delegieren. Im Rahmen der AP30+ ist Bio Suisse aber in eine Absichtserklärung eingebunden, die anlässlich eines runden Tisches mit Bundesrat Guy Parmelin und weiteren Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamts für Landwirtschaft sowie anderen Akteuren unterzeichnet wurde. Hier geht es genau auch um dieses Thema. Ich glaube, dass wir da einen Spielraum haben, wenn wir die Koordination zwischen den Kontrollstellen und den Kantonen verbessern und Doppelspurigkeit verhindern. Also die Fragen klären: Wer geht wann und für welches Programm auf den Betrieb?
Was für eine Rolle spielen die Richtlinien von Bio Suisse, wenn es darum geht, die Biokontrollen zu optimieren?
Wir versuchen kontinuierlich die Formulierung der Richtlinien zu verbessern, sodass sie in der Praxis umsetzbarsind. Wir müssen sicherstellen, dass die Anforderungen klar und kontrollierbar sind. Hierfür stehen wir auch in regelmässiger Koordination mit den Kontrollstellen. An der Frühlings-Delegiertenversammlung von Bio Suisse im April 2026 konnten wir das neue Richtlinienprojekt «Optimierte Richtlinien» vorstellen. Das Ziel ist ja, die Komplexität zu reduzieren, den Fokus auf das Wesentliche aber beizubehalten. Ich bin stark davon überzeugt, dass sich die Strenge der Knospe nicht durch die Masse an Regulierungen ableitet, sondern dadurch, das Wesentliche und Richtige zu regulieren. Das wird hoffentlich auch einen positiven Einfluss auf die Kontrollen haben. Wir wollen auch mehr Spielraum für die Betriebe ermöglichen. Zudem sollen die Digitalisierung verbessert und die Richtlinien anstatt jährlich im Dreijahresrhythmus angepasst werden. Eine bessere Übersicht darüber, wie die Richtlinien anzuwenden sind und was wichtig ist, hilft auch dabei, die Kontrollen zu vereinfachen.
Die Richtlinien sind ja aber auch sehr stark Rahmenbedingungen unterworfen, die nicht so leicht zu ändern sind. Wo liegen da die Herausforderungen?
Bei den Richtlinien sind wir immer etwas eingeschränkt, weil ja erstmal die Bioverordnung gilt. Was die betrifft, können wir zwar an Vernehmlassungen teilnehmen, haben da aber nur begrenzten Einfluss. Bei der Bioverordnung spielen zudem Äquivalenzabkommen mit der EU eine Rolle. Das heisst, dass der Bund nicht unbegrenzten Handlungsspielraum für Vereinfachungen in der Verordnung hat. Das gilt auch für die Kontrollvorgaben, wie z.B. den Kontrollrhythmus oder die Art und Weise wie eine Kontrolle stattfinden muss.
Interview: Jeremias Lütold, FiBL
