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Bioackerbohnen und Biofuttersoja: Höhere Richtpreise

Meldung  | 

Anlässlich einer zweiten Richtpreisrunde Futtergetreide am 27. Juni haben Produzentenvertreter und -vertreterinnen sowie Mischfutterhersteller die Richtpreise 2022 für Knospe-Ackerbohnen und -Futtersoja angepasst.

Bioackerbohnen und Biofuttersoja: Die Förderung dieser gesuchten Kulturen sind ein klares Signal und ein Anreiz für Umstellbetriebe. Foto: FiBL, Thomas Alföldi

Für alle anderen Kulturen gelten die Preise, die am 17. Mai 2022 festgelegt wurden (siehe Tabelle in der Medienmitteilung von Bio Suisse). Die Erhöhung beträgt bei den Ackerbohnen weitere fünf Franken und bei Soja acht Franken gegenüber der ersten Richtpreisrunde. Die Förderbeiträge dieser beiden Kulturen bleiben gleich.

Die Preise betragen für Ackerbohnen pro Dezitonne neu 93 Franken plus ein Ausgleichsbeitrag von 5 Franken und für Soja 133 Franken plus ein Förderbeitrag von 27 Franken. Die Vertreterinnen und Vertreter der Tierhalterinnen und Tierhalter unterstützten diese gemässigte Version der Preiserhöhung, die zu Gunsten von Ackerbauproduzentinnen und -produzenten erfolgt. Damit wird der grösseren Nachfrage nach diesen Eiweissträgern Rechnung getragen.

15 000 Hektaren Bioackerbauflächen gesucht
Knospe-Ackerkulturen sind nach wie vor gesucht. Um der steigenden Nachfrage nach Körnerleguminosen sowie anderen Ackerkulturen gerecht zu werden, sind in den nächsten fünf bis sechs Jahren zusätzliche Bioackerbauflächen von rund 15 000 Hektaren notwendig.

Die Förderung dieser gesuchten Kulturen sind ein klares Signal und ein Anreiz für Umstellbetriebe. Mit attraktiven Richtpreisen leistet die Branche ihren Beitrag zu dieser Ackerbauoffensive.

Gemeinsam die Biolandwirtschaft fördern
Die Branche möchte in Zukunft Bioackerkulturen gemeinsam fördern. Die Vertreterinnen und Vertreter sprachen sich dafür aus, einen Verteilschlüssel auszuarbeiten, der fair, marktkonform und praktikabel sein soll. Dieser Verteilschlüssel soll neu auch für die übernommenen Biofutterkörnerleguminosen gelten wie Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Futtersojabohnen und Süsslupinen und im geltenden Futtergetreidereglement abgebildet werden. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus Branchenvertreterinnen und -vertretern werden diese Anpassungen erarbeitet und voraussichtlich für die Ernte 2023 eingeführt werden.

Auch bei der Vermarktung der diesjährigen Ernte gelten die Übernahmebedingungen von swiss granum.

Quelle: Medienmitteilung von Bio Suisse vom 30. Juni 2022 (218.7 KB)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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