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Konventionelle Hoch­stamm­bäume nur noch mit Ausnahme­bewilligung

Meldung  | 

Bisher konnten 5 konventionelle Hochstammbäume pro Jahr und Betrieb gepflanzt werden, dies ohne Ausnahmebewilligung. Seit dem 1.1.2026 mussten die Bio Suisse Richtlinien für Hochstammobstbäume verschärft werden, weil die Bioverordnung keine Ausnahmen für Hochstammbäume vorsieht.

Beim Einkauf von konventionellen Jungbäumen ist neu immer eine Ausnahme­bewilligung nötig. Foto: FiBL, Thierry Suard

Neu sind die ersten 5 Hochstammobstbäume nicht mehr von der Ausnahmebewilligung befreit. Landwirt*innen brauchen für den Einkauf von konventionellen Bäumen eine Ausnahmebewilligung (AB). Für Knospe-Landwirt*innen gilt:

  • Die  Verfügbarkeit von biologischen Jungbäumen muss auf OrganicXseeds (oXs) geprüft werden. Die Nichtverfügbarkeit muss von zwei Bio-Baumschulen aus der Schweiz* bestätigt werden.
  • Beim Einkauf von konventionellen Jungbäumen ist immer eine AB nötig, ein Antrag muss via oXs erfolgen.
  • Nachgelagert schicken Landwirt*innen die Rechnung der Baumschule mit allen Angaben (Stückzahl, Nettopreis inkl. Lizenz) an die FiBL-Saatgutstelle.
  • Ein Antrag bis fünf Hochstamm-Obstbäume ist kostenlos. Ab dem 6. Baum wird der Antrag von der FiBL-Saatgutstelle verrechnet. Gebühren pro Antrag: CHF 50.00. Je nach Preisdifferenz kommt zum Referenzpreis eine Lenkungsabgabe dazu, auch nur ab dem 6. Baum.

*Auf der Sortenliste sind die wichtigsten Anbieter, Schweizer Biobaumschulen aufgeführt (siehe Weiterführende Informationen)

Thierry Suard, FiBL

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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