Neu sind die ersten 5 Hochstammobstbäume nicht mehr von der Ausnahmebewilligung befreit. Landwirt*innen brauchen für den Einkauf von konventionellen Bäumen eine Ausnahmebewilligung (AB). Für Knospe-Landwirt*innen gilt:
- Die Verfügbarkeit von biologischen Jungbäumen muss auf OrganicXseeds (oXs) geprüft werden. Die Nichtverfügbarkeit muss von zwei Bio-Baumschulen aus der Schweiz* bestätigt werden.
- Beim Einkauf von konventionellen Jungbäumen ist immer eine AB nötig, ein Antrag muss via oXs erfolgen.
- Nachgelagert schicken Landwirt*innen die Rechnung der Baumschule mit allen Angaben (Stückzahl, Nettopreis inkl. Lizenz) an die FiBL-Saatgutstelle.
- Ein Antrag bis fünf Hochstamm-Obstbäume ist kostenlos. Ab dem 6. Baum wird der Antrag von der FiBL-Saatgutstelle verrechnet. Gebühren pro Antrag: CHF 50.00. Je nach Preisdifferenz kommt zum Referenzpreis eine Lenkungsabgabe dazu, auch nur ab dem 6. Baum.
*Auf der Sortenliste sind die wichtigsten Anbieter, Schweizer Biobaumschulen aufgeführt (siehe Weiterführende Informationen)
Thierry Suard, FiBL
Weiterführende Informationen
Sortenliste Biokernobst
Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)
