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Sofortige Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe

Meldung  | 

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verordnete in Absprache mit den Kantonen per 28. November 2022 vorbeugende Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe in der ganzen Schweiz. Ziel der Massnahmen ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel und dadurch die weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Die Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe gelten sowohl für Nutztier- wie auch für Hobbyhaltungen mindestens bis am 15. Februar 2023. Foto: FiBL, Thomas Alföldi

Seit Montag, dem 28. November 2022, darf Hausgeflügel nicht mehr ungeschützt im Freien gehalten werden. Alle Knospe-Geflügelhalter und Knospe-Geflügelhalterinnen sind aufgefordert, folgende Vorschriften zu befolgen: 

  • Der Auslauf des Hausgeflügels ist auf den geschlossenen Aussenklimabereich (AKB) zu beschränken. 
  • Ist kein AKB vorhanden, muss eine Auslauffläche zur Verfügung stehen, die durch Zäune oder engmaschige Netze mit maximal  4 Zentimeter Maschenweite von allen Seiten und von oben gegen Wildvögel gesichert ist. Bei mobilen Mastställen kann dazu das Vordach genutzt werden, in dem man offene Seiten mit einem engmaschigen Netz sichert.
  • Futter- und Tränkestellen dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Sie befinden sich idealerweise im Stallgebäude oder AKB.
  • Die Bio Suisse Stallmasse und maximalen Besatzdichten im Stall müssen jederzeit eingehalten werden.
  • Eine reine Stallhaltung ist nicht erlaubt, das gilt auch für Mastpoulets. 

Des Weiteren gilt:

  • Gänse und Enten müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.
  • Das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte soll verhindert werden: Den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste beschränken und eine Hygieneschleuse einrichten. Saubere Schuhe und Kleider anziehen, die nur für die Arbeiten in der Tierhaltung verwendet werden, und die Hände vor dem Betreten waschen und desinfizieren. Empfehlungen zu Hygienemassnahmen und Biosicherheitsmassnahmen sind auf der Webseite des BLV aufgeschaltet.
  • Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.

Diese Massnahmen gelten sowohl für Nutztier- wie auch für Hobbyhaltungen mindestens bis am 15. Februar 2023. Beiträge für die Tierwohlprogramme «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin ausbezahlt und die Bezeichnung «Freilandhaltung» und «Knospe» können vorläufig weiterhin verwendet werden.

Das BLV gibt allgemeine Auskünfte zur Vogelgrippe und zu den Massnahmen des Bundes. Die entsprechende Verordnung, die dazugehörige Erläuterung sowie Empfehlungen zu Hygienemassnahmen und Biosicherheitsmassnahmen sind auf der Website des BLV aufgeschaltet und werden laufend aktualisiert.

Quelle: Bio Suisse Medienmitteilung vom 30. November 2022

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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