Bestehende Abschlüsse oder Fachbewilligungen müssen bis spätestens 30. Juni 2026 persönlich im zentralen Register eingetragen werden, sonst verfällt deren Anerkennung. Die Registrierung ist obligatorisch, kostenpflichtig (50 Franken) und erfolgt nicht automatisch.
Ausreichende Bewilligungen im Betrieb
Wer keine anerkannte Ausbildung oder kein bestehendes FaBe-Diplom besitzt, muss ab 2026 eine Prüfung ablegen. Es empfiehlt sich, dass mehrere Personen pro Betrieb über die Bewilligung verfügen, um saisonale Engpässe zu vermeiden.
Die Fachbewilligung Pflanzenschutz ist für den Einsatz von Grundstoffen nicht nötig.
Weiterführende Informationen
Fachbewilligung PSM (Schweizer Bundesbehörden)
Pflanzenschutz (Rubrik Pflanzenbau)
