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Neue Regelungen für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln

Meldung  | 

Eine neue Regelung des Bundes verlangt, dass bis am 30. Juni 2026 die Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (FaBe PSM) neu eingetragen werden. Ab dem 1. Januar 2027 ist eine gültige Fachbewilligung Voraussetzung, um Pflanzenschutzmittel beruflich zu kaufen und auszubringen.

Für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln braucht es ab 2027 eine neue Fachbewilligung. Foto: FiBL

Bestehende Abschlüsse oder Fachbewilligungen müssen bis spätestens 30. Juni 2026 persönlich im zentralen Register eingetragen werden, sonst verfällt deren Anerkennung. Die Registrierung ist obligatorisch, kostenpflichtig (50 Franken) und erfolgt nicht automatisch. 

Ausreichende Bewilligungen im Betrieb

Wer keine anerkannte Ausbildung oder kein bestehendes FaBe-Diplom besitzt, muss ab 2026 eine Prüfung ablegen. Es empfiehlt sich, dass mehrere Personen pro Betrieb über die Bewilligung verfügen, um saisonale Engpässe zu vermeiden.

Die Fachbewilligung Pflanzenschutz ist für den Einsatz von Grundstoffen nicht nötig.

Weiterführende Informationen 

Fachbewilligung PSM (Schweizer Bundesbehörden)
Pflanzenschutz (Rubrik Pflanzenbau) 

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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