Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome
FiBL
Bio Suisse
Logo
Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Härtefälle durch Trockenheit: So kann man Geld beantragen

Meldung  | 

Kürzlich hat die Migros 2 Millionen Franken gesprochen, um bei Härtefällen infolge der Trockenheit zu helfen. Verteilt werden die Mittel und weitere Spenden von der Bucher-Gossweiler-Stiftung. Die Bedingungen für eine Unterstützung sind nun aufgeschaltet und der Link zum Antragsformular liegt vor.

Landwirtinnen und Landwirte, die von der Trockenheit und weiterem Unbill betroffen sind, können nun private Unterstützungsmittel beantragen. Foto: Thomas Alföldi, FiBL

Die extreme Trockenheit und Hitze in diesem Sommer waren und sind für die Landwirtschaft einschneidend. «Gelbe Weiden, vertrocknende Ackerkulturen, Hitzeschäden und grosser Aufwand für die Bewässerung – fast alle Betriebe ver-zeichnen Ausfälle und Mehrkosten», schreibt der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Mitteilung. 

Stiftung hat Kriterien definiert

Der SBV zählt die Hilfsmassnahmen von Bund und die Kantone auf: «Sie haben die Vorgaben zu den Direktzahlungen gelockert, Futtermittelzölle reduziert und die Mittel für die Betriebshilfedarlehen erhöht», so die Mitteilung. Für den SBV stünden aber höhere Produzentenpreise im Vordergrund, um die finanziellen Folgen abzufedern. Hier brauche es nun glaubwürdige Entscheide. 

Unterdessen haben sowohl die Milch- wie auch die Kartoffelbranche Preisaufschläge beschlossen. Doch diese dürften nicht allen Betrieben zu den nötigen Schritten aus der teilweise misslichen Lage verhelfen. Deshalb sind die Mittel für Härtefälle, die Migros gesprochen hat, ebenfalls sehr wichtig. Das Geld wurde laut SBV der Bucher-Grossweiler-Stiftung überwiesen. Diese hat nun die Kriterien für die Nothilfe definiert und ein entsprechendes Formular auf der Webseite aufgeschaltet hat (s. Link unten). 

Es braucht mehr als nur Trockenheit

Melden können sich Betriebe, die zusätzlich zur Trockenheit und den damit verbundenen Ausfällen oder Zusatzkosten mindestens einen weiteren Grund für die wirtschaftliche Notlage anführen können. Dazu gehören etwa kürzliche Betriebsübernahme, Krankheit, Unfall, Todesfall oder Tierseuchen. 

Zudem gibt es verschiedene Ausschlusskriterien. Die Bucher Gossweiler-Stiftung verteilt neben den von der Migros überwiesenen 2 Millionen Franken weitere eingegangene Spenden von Firmen und Privatpersonen. Wie hoch diese ausgefallen sind, ist der Mitteilung nicht zu entnehmen.

Adrian Krebs, FiBL

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.