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40 Rappen Mindest-Aufpreis für Biotraubengut empfohlen

Meldung  | 

Erstmals empfiehlt die Schweizer Bioweinbranche einen Aufpreis für Biotraubengut. Der festgelegte Preis ist ein Minimum, das je nach Produktionsbedingungen nach oben angepasst werden soll. Nach der ersten Testphase in diesem Jahr wird im Winter über die Fortführung entschieden.

Der Basis-Aufpreis soll je nach Produktionskosten, Anbausystem und Topographie nach oben angepasst werden. Foto: FiBL, Thomas Alföldi

Anlässlich einer Sitzung in Lausanne mit Biotraubenproduzentinnen und -produzenten sowie Aufkäuferinnen und Aufkäufer befürwortete eine Mehrheit der Anwesenden einen Mindest-Aufpreis von 40 Rappen pro Kilogramm Biotraubengut. Diese Empfehlung entspricht einem absoluten Minimum.

Der Basis-Aufpreis soll je nach Produktionskosten, Anbausystem und Topographie nach oben angepasst werden. Er widerspiegelt einen aktuell eher gesättigten Markt für Biotraubengut im Grosshandel. Die Mehrkosten für Biotraubengut in der Produktion liegen je nach Berechnungsmodell und Situation zwischen 40 Rappen und einem Franken pro Kilogramm (vgl. z.B. Agridea Deckungsbeiträge 2023).

Die Saison 2023 ist eine Testphase für diesen Aufpreis. Im Winter soll dessen Auswirkungen und Umsetzung evaluiert werden. Inwieweit für 2024 oder folgende Jahre ein Richtpreis festgelegt werden kann und in welcher Weise, wird danach entschieden.

Einigung für einen wachsenden Markt
Der Handel von Biotraubengut ist in einigen Weinregionen ein kleiner, aber wachsender Markt. In jeder Weinregion oder jeder Kellerei herrschen dafür andere Bedingungen. Die bisher bezahlten Preise für das Biotraubengut unterscheiden sich stark.

Knospe-Marktpartner setzen sich nach ihren Richtlinien jedoch für transparente Bedingungen im Handel und für eine faire und gerechte Preisgestaltung ein. Aufgrund dieser Situation haben sich Aufkäufer 2022 getroffen, um auf eine Preisempfehlung für Biotraubengut hinzuarbeiten. Es wurden verschiedene Ansätze für einen Aufpreis für Biotraubengut diskutiert, wie zum Beispiel per Quadratmeter, pro Kilogramm oder in Prozenten im Vergleich zu Nicht-Bio-Traubengut.

Weil sich bei der Kilogramm-Einheit andere Grössen ableiten lassen und Berechnungsgrundlagen vorhanden sind, hat man sich darauf geeinigt, einen Bioaufpreis pro Kilogramm Traubengut festzulegen. Dies im Wissen darum, dass die Vielfalt von Sorten, Produktionsbedingungen und lokalen Gegebenheiten nicht in einem einzigen Aufpreis abgebildet werden können.

Quelle: Medienmitteilung von Bio Suisse vom 30. Juni 2023

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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