Die Delegiertenversammlung von Bio Suisse hat am 15. April 2026 eine Anpassung der Richtlinien im Bereich Tierzucht beschlossen. Damit ist das Verfahren Spermasexing beziehungsweise der Einsatz von gesexten Samendosen neu gemäss Bio Suisse Richtlinien zulässig.
Der Einsatz gesexter Samendosen ist für Knospe-Betriebe ab sofort erlaubt. Foto: FiBL, Anet Spengler
Der Entscheid tritt laut Bio Suisse per sofort in Kraft. Mit Entscheiddatum 15. April 2026 ist der Einsatz von gesexten Samendosen auf Knospe-Betrieben erlaubt und wird von den Kontroll- und Zertifizierungsstellen ohne Sanktionsfolgen akzeptiert.
Für Verstösse bis zum 14. April 2026 gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen und das bestehende Sanktionsreglement.
Weiterführende Informationen