Bereits im August wurden aufgrund der erwarteten tieferen Ernte der Rückbehalt von 10 Franken pro Dezitonne und die Vermarktungseinschränkung für Umstellware aufgehoben. Um der Inlandware weiterhin Vorrang zu geben, blieb die Vermarktungseinschränkung für Importware zunächst bestehen.
Laut Bio Suisse zeigt die aktuelle Schätzung nun, dass Importe notwendig sein werden, um die Inlandmenge zu ergänzen. Deshalb entfällt ab sofort auch die Vermarktungseinschränkung für importierten Knospe-Körnermais. Bei der Importplanung ist der aktuelle provisorische Inlandanteil zu berücksichtigen, damit die verfügbare Inlandware weiterhin übernommen wird.
Quelle: Medienmitteilung Bio Suisse
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Medienmitteilung Bio Suisse
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