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Ausnahmebewilligungen zu RAUS und Weidegang in zahlreichen Kantonen

Meldung  | 

Die Trockenheit führt nicht nur bei den Futterimporten zu Lockerungen, auch bei den Regelungen bezüglich regelmässigen Auslaufs ins Freie (RAUS), Graslandbasierter Milch- und Fleischproduktion (GMF) und Weidegang reagieren die Behörden, in diesem Fall die Kantone, weniger streng.

Vergilbte Weiden mit Graswachstum Null sind im Dürresommer 2026 ein typisches Bild (hier ein Beispiel aus dem Kanton Bern). Die kantonalen Behörden gewähren nun vielerorts Ausnahmen bei den Bundesprogrammen. Foto: Adrian Krebs, FiBL

Die Farbtöne auf vielen Weiden und Wiesen variieren derzeit zwischen gelb, braun und rot. Grün ist oft nur noch als Spurenelement erkennbar. Das Graswachstum liegt in weiten Teilen des Landes nahe bei Null oder genau dort. Die Auswirkungen der Trockenheit haben in den letzten Wochen auch die Behörden handeln lassen. 

Laufhof darf vielerorts Weide ersetzen

Die Vorschriften für das Programm RAUS und den Weidbeitrag sind in vielen Kantonen gelockert worden. Diese Regelungen sind häufig sehr ähnlich formuliert. Für das Programm Raus lautet die Formulierung oft etwa so (hier das Beispiel des Kantons Schaffhausen):

«Die Anforderungen an den regelmässigen Auslauf bleiben bestehen. Kann der Weidegang aufgrund von Futtermangel oder Hitze nicht erfolgen, darf dieser durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden. Die Laufhoftage sind im Auslaufjournal einzutragen und mit ‹Futtermangel/Trockenheit› zu begründen.» 

Beim Weidebeitrag formuliert es der Kanton Schaffhausen wie folgt: «Kann die Anforderung von mindestens 70 Prozent des Tagesbedarfs an Trockensubstanz durch Weidefutter nicht erfüllt werden, darf der Weidegang durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden. Insgesamt müssen die Tiere weiterhin an mindestens 26 Tagen pro Monat Auslauf auf einer Weide oder im Laufhof erhalten. Die Laufhoftage sind im Auslaufjournal einzutragen und mit ‹Futtermangel/Trockenheit› zu begründen.»

GMF-Grasanteile sind teilweise reduziert oder aufgehoben

Im Weiteren hat man auch beim Programm Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) in verschiedenen Kantonen Lockerungen vorgenommen. So wurde vielerorts der Mindest-Grasanteil im Tal von 75 auf 65 Prozent gesenkt oder ohne Zahl vorübergehend aufgehoben. 

Im untenstehenden Kasten finden sich die Angaben zu den Kantonen, die wir auf Anhieb gefunden haben. Wir freuen uns über weitere Links zu Kantonen, die nicht vertreten sind oder weitere Informationen liefern. Meldung bitte an online(at)bioaktuell.ch. Vielen Dank!

Adrian Krebs, FiBL

Weiterführende Informationen 

Kanton Appenzell Ausserrhoden (ar.ch)
Kantone Basel-Land, Bern, Solothurn, Freiburg und Wallis (bauernzeitung.ch)
Kanton Aargau (agricon.ch)
Kanton Luzern (Newsletter Lawa)
Newsletter 26. Juni (lu.ch)
Newsletter 6. Juli (lu.ch)
Newsletter 13. Juli (lu.ch)
Kanton Schaffhausen (Newsletter Landwirtschaftsamt Nr. 22 und 23, sh.ch)
Kanton St. Gallen (Faktenblatt Trockenheit, sg.ch)
Kanton Thurgau (Mitteilung Landwirtschaftsamt, landwirtschaftsamt.tg.ch)

 

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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