Bio Suisse ist sich der akuten Situation bewusst, die Trockenheit und ausbleibende Niederschläge auf vielen Knospe-Betrieben auslösen. Seit Wochen werden bei den Marktpartnern die teils prekäre Futterknappheit, die damit verbundenen Ertragseinbussen sowie die wirtschaftlichen und persönlichen Zusatzbelastungen thematisiert.
Der intensive Austausch entlang der Wertschöpfungskette sowie mit dem BLW und den Kontrollstellen führt zu folgenden Massnahmen, die Knospe-Betrieben helfen sollen:
Zukauf konventionelles Raufutter
Von den bereits erlaubten Zukäufen von Raufutter (Futter von Dauer- und Kunstwiesen frisch, siliert oder getrocknet) in EU-Bioqualität in einem Umfang von bis zu 50 Prozent des Gesamtjahresbedarfs dürfen ab sofort maximal 20 Prozent konventionelles Raufutter sein. Das heisst, mindestens 30 Prozent müssen weiterhin EU-Bioqualität sein.
Ertragsausfälle bei Raufutter
Die Vorgabe, wonach Ertragsausfälle bei Raufutter nur durch Futtermittel derselben Kategorie ersetzt werden dürfen, ist auf weiteres aufgehoben. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Ertragsausfall bei Heu durch getrocknete Luzerne kompensiert werden kann.
Ausnahmebewilligungen
Für eine Bewilligung müssen Produzent*innen aktuell lediglich das ausgefüllte Formular bei ihrer Zertifizierungsstelle einreichen. Eine Bestätigung der Trockenheit sowie der Nichtverfügbarkeit auf Biomondo ist in der aktuellen Situation nicht erforderlich. Die Gesuche können ab dem 6. August 2026 zu einem reduzierten Preis von CHF 50.-- bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Diese Massnahme gilt bis zum 31. Dezember 2026 und wird dann neu geprüft.
Kantonale Lockerungen
Die Trockenheit beeinträchtigt auch andere Bereiche der landwirtschaftlichen Produktion. Gestützt auf Artikel 106 der Direktzahlungsverordnung (Höhere Gewalt) ermöglichen verschiedene Kantone deshalb Ausnahmen von den Vorgaben einzelner Direktzahlungsprogramme. Betroffen sind unter anderem die Programme RAUS, GMF sowie Anforderungen hinsichtlich Nährstoffbilanz. Bio Suisse anerkennt diese von den Kantonen verfügten Ausnahmen und übernimmt sie vollumfänglich. Betriebe sollen die für ihren Kanton geltende Verfügung sowie deren konkrete Auflagen und Geltungsbereiche sorgfältig prüfen.
Bei dieser Gelegenheit möchte Bio Suisse zu Fairness und Solidarität aufrufen:
- Betriebe mit ausreichend Futterreserven sollen verfügbares Raufutter auf Biomondo ausschreiben.
- Die Biofutterhändler-Liste ist unten verlinkt
- Zudem können auch viehlose Betriebe Kunstwiesen oder Zwischenfutter, die nicht für den Eigenbedarf benötigt werden, an viehhaltende Betriebe abgeben und, wo möglich, neu ansäen.
- Auch empfiehlt sich Flexibilität bei den Futterrationen, beispielsweise statt getrockneter Luzerne Luzerne-Pellets einzusetzen.
Detailhandel und Branchen zeigen Bereitschaft für gemeinsame Lösungen
Die anhaltende Trockenheit stellt insbesondere den Gemüse-, Kartoffel- und Obstbau vor grosse Herausforderungen. Regional werden tiefere Erträge, kleinere Kaliber sowie deutlich höhere Produktionskosten – insbesondere durch den zusätzlichen Bewässerungsaufwand – erwartet. Die Fachgruppen stehen mit Bio Suisse in Austausch, um gemeinsam Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die bei den Abnehmern und beim Detailhandel eingebracht werden. Mit erstem Erfolg: So wurde diese Woche erstmals im Sommer eine Richtpreiserhöhung bei Karotten beschlossen.
Auf der Bio Suisse Website wird laufend über die aktuelle Lage sowie über Massnahmen, die in dieser sehr schwierigen Situation unterstützen sollen, informiert.
Weiterführende Informationen
Die Nachricht im Original (wird regelmässig aktualisiert, Bio Suisse)
Börse für Biohöfe (Biomondo)
Biofutterhändler-Liste (Raufutterverband)
