Die Kriterien für die Vergabe des Kleeblatts wurden per 2026 angepasst. Das Kleeblatt kennzeichnet weiterhin besonders funktionelle Stiere für den Einsatz auf Biobetrieben.
Für alle beteiligten Rassen gelten weiterhin folgende Grundkriterien:
- Inlandprüfung, ohne Embryotransfer (ET)
- Für Jungstiere liegen die Anforderungen jeweils um 5 Punkte höher. Dies gilt auch für ausländische Stiere.
Neu gilt zudem:
- Ein nachzuchtgeprüfter Stier behält das Kleeblatt dauerhaft, sobald er die Kriterien einmal erfüllt hat.
- Ein Jungstier kann das Kleeblatt wieder verlieren, wenn er als nachzuchtgeprüfter Stier die Anforderungen nicht mehr erfüllt.
Rassespezifische Kriterien
| Red Holstein (RH) und Holstein (HO) | Für diese Rassen wird das Kleeblatt nicht mehr vergeben. |
| Swiss Fleckvieh (SF) |
|
| Simmental (SI) |
|
| Brown Swiss (BS) |
|
| Original Braunvieh (OB) |
|
Weiterführende Informationen
