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Kriterien für Kleeblatt-Stiere angepasst

Meldung  | 

Die Kriterien für die Vergabe des Kleeblatts bei KB-Stieren wurden angepasst. Neu erhalten Stiere der Rassen Red Holstein und Holstein kein Kleeblatt mehr. Zudem gelten teilweise neue Mindestanforderungen für die einzelnen Rassen.

Stiere der Rassen Red Holstein und Holstein erhalten kein Kleeblatt mehr. Foto: Robert Alder

Die Kriterien für die Vergabe des Kleeblatts wurden per 2026 angepasst. Das Kleeblatt kennzeichnet weiterhin besonders funktionelle Stiere für den Einsatz auf Biobetrieben.

Für alle beteiligten Rassen gelten weiterhin folgende Grundkriterien:

  • Inlandprüfung, ohne Embryotransfer (ET)
  • Für Jungstiere liegen die Anforderungen jeweils um 5 Punkte höher. Dies gilt auch für ausländische Stiere.
     

Neu gilt zudem:

  • Ein nachzuchtgeprüfter Stier behält das Kleeblatt dauerhaft, sobald er die Kriterien einmal erfüllt hat.
  • Ein Jungstier kann das Kleeblatt wieder verlieren, wenn er als nachzuchtgeprüfter Stier die Anforderungen nicht mehr erfüllt.

Rassespezifische Kriterien

Red Holstein (RH) und Holstein (HO)Für diese Rassen wird das Kleeblatt nicht mehr vergeben.
Swiss Fleckvieh (SF)
  • IFF ≥ 105
  • ZWZZ ≥ 105
  • IFV ≥ 95
Simmental (SI)
  • IFF ≥ 105
  • ZWZZ ≥ 100
  • IFV ≥ 95
Brown Swiss (BS)
  • WZW ≥ 105
  • FIW ≥ 105
  • ZWZZ ≥ 105
Original Braunvieh (OB)
  • WZW ≥ 100
  • FIW ≥ 100
  • ZWZZ ≥ 100
  • IFV ≥ 95

Weiterführende Informationen

Rindvieh (Rubrik Tierhaltung)
Zucht (Rubrik Rindvieh)

 

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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